Anwälte für Verkehrsrecht
Das komplexe Rechtsgebiet des Verkehrsrechts setzt sich aus verschiedenen Vorschriften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts zusammen. Zum privaten Verkehrsrecht gehören das Verkehrsvertragsrecht und das Verkehrshaftungsrecht. Bestandteil des öffentlichen Verkehrsrechts sind das Verkehrsverwaltungsrecht, Verkehrsstrafrecht sowie das Verkehrsbußgeldrecht.
Außerdem unterteilt sich das Verkehrsrecht in das allgemeine und das besondere Verkehrsrecht. Zum besonderen Verkehrsrecht zählen das Schienenverkehrsrecht, Straßenverkehrsrecht, Wasserverkehrsrecht, Luftfahrtrecht und Seerecht.
Das Straßenverkehrsrecht
Das Straßenverkehrsrecht nimmt für den Bürger den größten und wichtigsten Stellenwert ein. Es ist im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Weitere Rechtsgrundlagen bilden die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Die einzelnen Rechtsbereiche unterliegen unterschiedlichen Behörden, wie z.B. dem Straßenverkehrs- oder dem Ordnungsamt.
Rechtsgebiete im Verkehrsrecht
Unter dem Begriff des Verkehrsrechts sind mehrere Rechtsgebiete zusammengefasst, die sich in die folgenden Bereiche unterteilen:
1. Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht
2. Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherungen
3. Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
4. Recht der Fahrerlaubnis
5. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung
Text erstellt und veröffentlicht von der Werbeagentur Büdingen am 23.11.2011
Eventuell gleichlautende Textpassagen sind rein zufällig und nicht gewollt.